Soforthilfe für Vereine durch das Land Hessen

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Hotline für Vereine (Allg. Bürgertelefon Hessen): 0611 32 111 000

Das Land Hessen startet jetzt mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern.

„Von diesem Programm können alle 41.000 gemeinnützigen Vereine profitieren“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier heute in Wiesbaden. Je nach Situation des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen, so der Ministerpräsident weiter.

„Die Vereine sind der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält, und deshalb müssen wir handeln“, betonte Bouffier. Die Corona-Pandemie bedrohe die Existenz der Sportvereine, Kultureinrichtungen und Initiativen. Die Landesregierung setze deshalb alles daran, die Vereinsstruktur zu erhalten und zu unterstützen, damit sie weiter fortbestehen könne, so der Ministerpräsident.

„Unsere Gesellschaft lebt von den Vereinen und vom Ehrenamt. Ihre Mitglieder packen seit Jahren in ihrer Freizeit und unter hohem persönlichen Aufwand unentgeltlich und beherzt an. Jene, die unsere Gemeinschaft fördern und unsere Freizeit bereichern, leisten einen unverzichtbaren Beitrag für ihren Zusammenhalt. Alle ehrenamtlichen Bereiche sind von den notwendig gewordenen Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Virus-Pandemie betroffen: zum Beispiel Sportvereine, Theater, Tierschutzinitiativen, Hospizdienste oder Nachbarschaftshilfen. „Sie alle benötigen unsere Hilfe, die wir schnell und unbürokratisch leisten wollen“, sagte der Regierungschef.

Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie auf gemeinnützige Vereine sind teilweise erheblich und können schnell existenzbedrohend werden, weil Vereine aufgrund des Vereins- und Steuerrechts nicht wie etwa Kapitalgesellschaften Rücklagen bilden, auf die sie in Krisenzeiten zurückgreifen können. Das Programm dient zur Abwendung dieser pandemiebedingten existenzbedrohlichen Engpässe im ideellen Bereich, das heißt es geht hier um die klassische Vereinsarbeit.

Laut der entsprechenden Richtlinie können Mittel beantragt werden, beispielsweise für

  1. Nachwuchsarbeit
  2. Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten)
  3. Instandhaltungen
  4. Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagten Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.)

Diese Mittel können ab 1. Mai 2020 beim fachlich zuständigen Ministerium beantragt werden. Der Antrag ist online auf dem Landesportal www.hessen.de abrufbar. Dabei ist zu beachten, dass finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, davon nicht abgedeckt werden.

„Praktisch heißt das, dass ausgefallene Einnahmen, die ein Verein beispielsweise über Turniere oder Vereinsfeste erzielt hätte und damit seine Ausgaben deckt, jetzt durch das Programm zum Teil kompensiert werden“, sagte Bouffier.

Text: Pressemitteilung des Land Hessens, 20.04.2020


Bitte beachten Sie:

Bitte nehmen Sie mit den zuständigen Ministerien direkt Kontakt auf, wenn Sie weiteren Fragen zum Antragsverfahren hat. Das Freiwilligen-Zentrum Wiesbaden gibt an dieser Stelle ausschließlich relevante Informationen und Veröffentlichungen der hessischen Landesregierung weiter und kann selbst nicht beratend tätig werden.

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