Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für bürgerschaftliche/ ehrenamtliche Arbeit im sozialen Bereich 2021
Landeszuschüsse für Fortbildungen für Ihre Freiwilligen beantragen
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt mit diesem Programm das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement durch die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Mit der Förderung sollen nicht nur ehrenamtlich Tätige vor Ort ein Angebot zur Qualifizierung erhalten, sie soll darüber hinaus auch die Vernetzung Ehrenamtlicher in den kommunalen Vereinen und Initiativen befördern. Zuschüsse zu Ihren Fortbildungen von bis 35€ pro Unterrichtseinheit können beim Freiwilligen-Zentrum stellvertretend beantragt werden.
Fortbildungen für Freiwillige bei Organisationen, die im Bereich § 45 c Abs. 3 SGB XI engagiert sind, können ebenfalls unter bestimmten Maßnahmen durch das Land in diesem Programm gefördert werden.
Die Gesamtsumme an Zuschüssen durch das Land Hessen, die für Wiesbadener Fortbildungen eingeplant wurde, wird jährlich nach einem Verteilungsschlüssel festgelegt. Da die Summe an Zuschüssen begrenzt ist, wir aber dennoch allen beantragenden Organisationen zumindest einen anteiligen Zuschuss zuteilen möchten, behalten wir uns vor, die Anzahl von eingereichten Anträgen pro Einrichtung und Anträge über größere Fördersummen bis zur Antragsfrist zu sammeln und dann nach verbleibender Restsumme in Absprache mit den Einrichtungen zu kürzen.
Inhalte der Maßnahmen
„Ziel der Förderung ist es, ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger durch Basisqualifizierung und Schulung für spezifische Aufgabengebiete zu unterstützen und für neue Aufgaben vorzubereiten, sowie bisher nicht Engagierte für ehrenamtliches/bürgerschaftliches Engagement zu motivieren.“ (Auszug aus der Fach- und Förderrichtlinie)
Bitte beantragen Sie daher nur Zuschüsse für Maßnahmen (=Fortbildungen), die diesem Zweck dienen und die sich an zukünftige oder bereits aktive Ehrenamtliche richten (allgemeine Sportkurse sowie Informationsveranstaltungen zu gesellschaftlichen Themen für die interessierte Bürgerschaft sind leider nicht Gegenstand dieses Förderprogramms; der Bezug zum Ehrenamt muss nachvollziehbar sein).
Fristen
Ihre Anträge auf Fördermittel für Maßnahmen im 1. Halbjahr 2021 können bis spätestens 14.01.2020 unter quali@fwz-wiesbaden.de eingereicht werden. Anträge für das 2. Halbjahr 2021 können bis 28.06.2020 angenommen werden. Aufgrund neuer Förderrichtlinien können leider nach diesen Fristen nur in Ausnahmefällen weitere Anträge auf Förderung eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag mindestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn bei uns eingegangen sein muss.
Anträge für ganzjährige Maßnahmen bitte splitten
Aufgrund der finanziellen Beschränkungen für Wiesbaden in diesem Programm wurden wir angehalten, neben Einzelmaßnahmen an einem oder zwei Tagen längere Maßnahmen quartalsweise aber maximal halbjährlich andauernd einzureichen.
Sollten Sie Mittel für eine Maßnahme beantragen wollen, die über das ganze Jahr andauert, so teilen Sie den Antrag bitte in mindestens 2 Anträge (Zeitraum 1.1.-30.6. & 1.7. -31.12.).
Sollte Ihre Fortbildung digital stattfinden, so können Sie ggfs. auch Kosten für die Moderation geltend machen – sprechen Sie uns an!
Alle erforderlichen Unterlagen zum Downloaden
Antragsformular 2021
Mittelabruf 2021
Mittelabruf 2021
Fach- und Fördergrundsätze 2020
Pdf-Datei
veröffentlicht am 21.12.2020
Möchten Sie sich allgemein über die Akquise von Fördermitteln für Ihr Projekt informieren?
Dann sprechen Sie uns an – wir erarbeiten seit Januar 2021 eine Übersicht über verschiedene Fördermöglichkeiten und Finanztöpfe in Wiesbaden.
Oder besuchen Sie die Fortbildungen unseres Kooperationspartners Bürgerkolleg und lassen Sie sich von der Vereinsberatung Vereinspower! über weitere Möglichkeiten informieren.