Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für bürgerschaftliche/ ehrenamtliche Arbeit im sozialen Bereich 2021

Landeszuschüsse für Fortbildungen für Ihre Freiwilligen beantragen

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt mit diesem Programm das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement durch die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Mit der Förderung sollen nicht nur ehrenamtlich Tätige vor Ort ein Angebot zur Qualifizierung erhalten, sie soll darüber hinaus auch die Vernetzung Ehrenamtlicher in den kommunalen Vereinen und Initiativen befördern. Zuschüsse zu Ihren Fortbildungen von bis 35€ pro Unterrichtseinheit können beim Freiwilligen-Zentrum stellvertretend beantragt werden.

Fortbildungen für Freiwillige bei Organisationen, die im Bereich § 45 c Abs. 3 SGB XI engagiert sind, können ebenfalls unter bestimmten Maßnahmen durch das Land in diesem Programm gefördert werden.

Die Gesamtsumme an Zuschüssen durch das Land Hessen, die für Wiesbadener Fortbildungen eingeplant wurde, wird jährlich nach einem Verteilungsschlüssel festgelegt. Da die Summe an Zuschüssen begrenzt ist, wir aber dennoch allen beantragenden Organisationen zumindest einen anteiligen Zuschuss zuteilen möchten, behalten wir uns vor, die Anzahl von eingereichten Anträgen pro Einrichtung und Anträge über größere Fördersummen bis zur Antragsfrist zu sammeln und dann nach verbleibender Restsumme in Absprache mit den Einrichtungen zu kürzen.

Inhalte der Maßnahmen

Ziel der Förderung ist es, ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger durch Basisqualifizierung und Schulung für spezifische Aufgabengebiete zu unterstützen und für neue Aufgaben vorzubereiten, sowie bisher nicht Engagierte für ehrenamtliches/bürgerschaftliches Engagement zu motivieren.“ (Auszug aus der Fach- und Förderrichtlinie)

Bitte beantragen Sie daher nur Zuschüsse für Maßnahmen (=Fortbildungen), die diesem Zweck dienen und die sich an zukünftige oder bereits aktive Ehrenamtliche richten (allgemeine Sportkurse sowie Informationsveranstaltungen zu gesellschaftlichen Themen für die interessierte Bürgerschaft sind leider nicht Gegenstand dieses Förderprogramms; der Bezug zum Ehrenamt muss nachvollziehbar sein).

Fristen

Ihre Anträge auf Fördermittel für Maßnahmen im 1. Halbjahr 2021 können bis spätestens 14.01.2021 unter quali@fwz-wiesbaden.de eingereicht werden. Anträge für das 2. Halbjahr 2021 können bis 25.06.2021 angenommen werden. Aufgrund neuer Förderrichtlinien können leider nach diesen Fristen nur in Ausnahmefällen weitere Anträge auf Förderung eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag mindestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn bei uns eingegangen sein muss.

Geänderte Antragsfristen für Maßnahmen im Juli 2021 und Januar 2022

Die Antragsfrist für Maßnahmen im 2. Halbjahr 2021, die zwischen dem 7. und 31.7.2021 geplant sind, ist am 27.5.2021.

Die Antragsfrist für Maßnahmen im 1. Halbjahr 2022, die zwischen dem 1. und 31.1.2022 geplant sind, ist am 26.11.2021.

Anträge für ganzjährige Maßnahmen bitte splitten

Aufgrund der finanziellen Beschränkungen für Wiesbaden in diesem Programm wurden wir angehalten, neben Einzelmaßnahmen an einem oder zwei Tagen längere Maßnahmen quartalsweise aber maximal halbjährlich andauernd einzureichen.

Sollten Sie Mittel für eine Maßnahme beantragen wollen, die über das ganze Jahr andauert, so teilen Sie den Antrag bitte in mindestens 2 Anträge (Zeitraum 1.1.-30.6. & 1.7. -31.12.).

Maßnahmen, die vom 1. Halbjahr corona-bedingt auf das 2. Halbjahr 2021 verschoben werden, müssen komplett neu beantragt werden – bitte stellen Sie einen neuen Antrag bis 27.5. bzw. 25.6. (abhängig vom neuen Veranstaltungstermin s.o.)!

Sollte Ihre Fortbildung digital stattfinden, so können Sie ggfs. auch Kosten für die Moderation geltend machen – sprechen Sie uns an!

Mittelabrufe und Nachweise im 1. Halbjahr 2021

Bitte senden Sie uns pro gestellten Antrag einen Mittelabruf (bitte mit Originalunterschrift) für das 1. Halbjahr  bis spätestens 21.6.2021 inklusive Teilnehmerliste und sonstiger Dokumentation zur Veranstaltung postalisch zu. Das Formblatt „Bildungsträgerfragebogen“ müssen Sie ab sofort nicht mehr ausfüllen! Bitte rufen Sie uns an, wenn Ihre Maßnahme über den 21.6. hinaus andauert oder  noch bis 31.6. stattfindet.

Unsere Adresse: Freiwilligen-Zentrum Wiesbaden e.V., Friedrichstrasse 32, 65185 Wiesbaden (Briefkasten im Innenhof links)

Alle erforderlichen Unterlagen zum Downloaden

Möchten Sie sich allgemein über die Akquise von Fördermitteln für Ihr Projekt informieren?

Dann sprechen Sie uns an – wir erarbeiten seit Januar 2021 eine Übersicht über verschiedene Fördermöglichkeiten und Finanztöpfe in Wiesbaden.

Oder besuchen Sie die Fortbildungen unseres Kooperationspartners Bürgerkolleg und lassen Sie sich von der Vereinsberatung Vereinspower! über weitere Möglichkeiten von den Wiesbadener Engagement-Lotsen informieren.